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	<title>Ulbrich &#38; Graf zu Stolberg</title>
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	<description>Weblog der Kanzlei Ulbrich &#38; Graf zu Stolberg &#124; Leipzig</description>
	<pubDate>Tue, 10 Jun 2008 11:13:37 +0000</pubDate>
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		<title>Stolberg informiert: Pflichtverteidiger - Wie funktioniert das eigentlich?</title>
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		<pubDate>Wed, 21 May 2008 15:50:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>stolberg</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Pflichtverteidiger]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Rechtsunkundige oder im Strafprozeß Unerfahrene stellt sich bei dem Begriff &#8220;Pflichtverteidiger&#8221; eine Dame oder einen Herrn vor, die bzw. der vom Gericht &#8220;zwangsweise&#8221; mit der Verteidigung eines Beschuldigten beauftragt wird, im Gegensatz zu Rechtsanwälten, die von ihren Auftraggebern ausgewählt und mandatiert werden.
Ganz so einfach ist es aber nicht:

Pflichtverteidiger nennt man gewöhnlich den Rechtsanwalt, der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Rechtsunkundige oder im Strafprozeß Unerfahrene stellt sich bei dem Begriff &#8220;Pflichtverteidiger&#8221; eine Dame oder einen Herrn vor, die bzw. der vom Gericht &#8220;zwangsweise&#8221; mit der Verteidigung eines Beschuldigten beauftragt wird, im Gegensatz zu Rechtsanwälten, die von ihren Auftraggebern ausgewählt und mandatiert werden.</p>
<p>Ganz so einfach ist es aber nicht:</p>
<p><span id="more-9"></span></p>
<p>Pflichtverteidiger nennt man gewöhnlich den Rechtsanwalt, der im Falle einer <strong>notwendigen Verteidigung </strong>vom Gericht beigeordnet wird.</p>
<p>Aber wann ist die Verteidigung &#8220;notwendig&#8221;?</p>
<p>Laut Gesetz (§ 140 StPO) in bestimmten Fällen, zB wenn der Prozeß vor dem Landgericht beginnt, wenn ein Verbrechen (Mord, Totschlag, Vergewaltigung etc.) angeklagt ist oder wenn sich der Beschuldigte mindestens drei Monate in Haft befindet. <strong>Und: </strong>wenn eine bestimmte &#8220;Schwere der Tat&#8221; gegeben ist oder die   Sach- oder Rechtslage &#8220;schwierig&#8221; ist.</p>
<p>Wann liegt die &#8220;Schwere der Tat&#8221; aber vor?</p>
<p>Hier gibt es keine festen Regeln, aber eine gefestigte Rechtsprechung. In der Regel entscheidet die zu erwartende Strafe: Ab drohender Freiheitsstrafe von 1 Jahr ist ein Fall der notwendigen Verteidigung zB regelmäßig gegeben.</p>
<p>Schwierig <em>kann</em> nach der Rechtsprechung die Sach- und Rechtslage zB dann sein, wenn</p>
<p>- ein beschuldigter Ausländer Verständigungssschwierigkeiten hat</p>
<p>- sich in der Strafakte belastende Gutachten befinden, ein Akteneinsichtsrecht aber nur der Rechtsanwalt hat</p>
<p>- bei Verurteilung der Widerruf einer Bewährung droht</p>
<p>- nach Freispruch in der Vorinstanz die Staatsanwalt das Rechtsmittel eingelegt hat</p>
<p>sowie in weiteren zu prüfenden Fällen.</p>
<p>Beachten Sie weiter, dass Sie auch den Pflichtverteidiger aus der Anwaltschaft <strong>frei wählen</strong> können! Sie sind nicht an den Vorschlag des Gerichts gebunden.</p>
<p>Sollten Sie ein Schreiben des Gerichts etwa mit dem Inhalt</p>
<p>&#8220;&#8230;das Gericht beabsichtigt, Ihnen Herrn Rechtsanwalt XY als Pflichtverteidiger beizuordnen&#8230;&#8221;,</p>
<p>erhalten, dürfen Sie auch einen anderen Rechtsanwalt beauftragen und seine Bestellung zum Pflichtverteidiger beantragen!</p>
<p>Weitere interessante Informationen hierzu folgen in Kürze! Oder fragen Sie mich einfach:</p>
<p>stolberg@strafverteidiger-ulbrich.de</p>
<p>Ihr</p>
<p>Patrick Graf zu Stolberg, Rechtsanwalt und Strafverteidiger</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Vorladung von der Polizei bekommen?</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Mar 2008 10:09:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>stolberg</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Rechtsberatung]]></category>

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		<description><![CDATA[Grundsätzlich sollten Sie, sobald sie mit Polizei oder Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens in Kontakt kommen,  umgehend  einen auf Strafverteidigung spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und nicht etwa versuchen, die Angelegenheit auf eigene Faust &#8220;zu klären&#8221; oder &#8220;aus der Welt zu schaffen&#8221;. Weil fälschlich immer noch weit verbreitet angenommen wird, man müsse als Beschuldigter zB [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Grundsätzlich sollten Sie, sobald sie mit Polizei oder Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens in Kontakt kommen, <strong> umgehend </strong> einen auf Strafverteidigung spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und nicht etwa versuchen, die Angelegenheit auf eigene Faust &#8220;zu klären&#8221; oder &#8220;aus der Welt zu schaffen&#8221;. Weil fälschlich immer noch weit verbreitet angenommen wird, man müsse als Beschuldigter zB einer <strong>Vorladung der Polizei </strong>folgen, werden dort manchmal Aussagen  protokolliert, die einen unnötig selbst belasten und/oder der Polizei weitere Ermittlungsansätze verschaffen. Das kann fatale Folgen für Sie haben, denn bedenken Sie insbesondere:<span id="more-8"></span></p>
<p><strong>Sie wissen nicht, was die Polizei schon über Sie und die Angelegenheit weiß; der Polizeibeamte wird ihnen den Akteninhalt  auch nicht verraten oder Ihnen gar die Ermittlungsakte aushändigen! Akteneinsicht bekommt <span style="text-decoration: underline;">nur</span> der Rechtsanwalt.</strong></p>
<p><strong>Sie plaudern munter über das Geschehene und wissen gar nicht, dass ihr Verhalten möglicherweise strafbar ist! Oder wußten Sie beispielsweise, dass</strong></p>
<p><strong>-  Sexueller Mißbrauch von Kindern bereits vorliegen <em>kann</em>, wenn sie mit einem Kind unter 14 Jahren nur über sexuelle  Themen </strong><em><strong>reden, </strong></em><strong>ohne dass auch nur eine Berührung stattfindet (§ 176 Abs. 2, Ziff. 4 StGB, Freiheitsstrafe nicht unter 6 Monaten);</strong></p>
<p>- <strong>Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) auch dann vorliegen kann, wenn Sie als Unfallbeteiligter lange gewartet haben, dann sich aber unter Hinterlassen ihrer persönlichen Daten etwa auf einem Zettel an der Windschutzscheibe des gegnerischen Fahrzeuges entfernt und nicht unverzüglich bei der Polzei gemeldet haben.</strong></p>
<p><strong>- Betrug auch dann vorliegen <em>kann</em>, wenn Sie eine Warenbestellung bei einer Versandfirma aufgeben und sich nachweislich (zB Konto im Soll) gar nicht sicher sein konnten, ob und wann sie bezahlen können. Selbst wenn sie zwischenzeitlich gezahlt haben, kann der Betrug vorliegen, da nicht nur ein eingetretener Schaden, sondern auch der <em>drohende</em> Vermögensschaden zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung für die Annahme des Betruges ausreicht (sog. &#8220;Vermögensgefährdung&#8221; ).</strong></p>
<p>- <strong>vollendeter Subventionsbetrug (§ 264 StGB) unter Umständen bereits dann vorliegen kann, wenn der</strong> <strong>Antrag auf staatliche Geldleistungen falsche oder unvollständige Angaben enthält, und zwar auch dann, wenn es zu einer Auszahlung gar nicht kommt oder Sie die Leistung zurückerstattet haben.</strong></p>
<p>Sie sehen also, dass Aussagen in dem Glauben, man hätte &#8220;ja gar nichts Unrechtes getan&#8221;, oder der angeblich Geschädigte &#8220;sei ja gar nicht geschädigt&#8221; und dergleichen mehr,  in Wahrheit eine gefährliche Selbstbelastung darstellen können, zu der Sie bekanntlich nicht verpflichtet sind.</p>
<p>Weitere interessante Informationen folgen!</p>
<p>Ihr Patrick Graf zu Stolberg</p>
<p>Rechtsanwalt</p>
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